IT-Breaks-Fast: Das IT-Security Frühstück

IT-Breaks-Fast: Das IT-Security Frühstück

Die NIS-2-Richtlinie verschärft die Haftung der Geschäftsführung für Cybervorfälle in der EU. Sie erweitert den Geltungsbereich und fordert strengere Sicherheitsmaßnahmen. Doch was bedeutet das für Sie als Unternehmer und IT-Verantwortlicher? Auf dem IT-Security Frühstück “Your IT Breaks-fast” erfahren Sie was die NIS-2 ist und wie Sie als Betroffener die Vorgaben erfüllen können.

Die Einführung der NIS-2-Richtlinie bringt signifikante Veränderungen in der Cybersicherheitslandschaft der Europäischen Union mit sich, insbesondere in Bezug auf die Verantwortlichkeiten der Geschäftsführung von Unternehmen. Im Vergleich zur ursprünglichen NIS-Richtlinie erweitert NIS-2 nicht nur den Geltungsbereich und verschärft die Sicherheitsanforderungen, sondern legt auch einen klaren Fokus auf die Haftung der Unternehmensführung bei Cybervorfällen.

Durch NIS-2 wird die Geschäftsführung direkt in die Verantwortung genommen, die Implementierung und Einhaltung angemessener Cybersicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass Führungskräfte persönlich haftbar gemacht werden können, wenn sie es versäumen, geeignete Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Die Richtlinie sieht vor, dass Unternehmen umfassende Risikomanagementmaßnahmen einführen und Cybervorfälle zeitnah melden.

IT-BREAKs-FAST Das IT Security Frühstück.pdf

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Ansprechpartner:

Marco de Groot
Tel: 05931 40908018

Datum und Uhrzeit

10.09.2024 @ 08:00 bis
10.09.2024 @ 10:30

Ort

Pier 99,
Heseper Weg 40,
48529 Nordhorn

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